Abrechnungsmöglichkeiten, Kosten

In einem Erstgespräch möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, mich persönlich kennen zu lernen sowie Fragen und Wünsche zu klären. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung:

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Selbstzahler

Sie können alle Angebote als Selbstzahler wahrnehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder nach persönlicher Vereinbarung.

Private Krankenversicherungen

Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte erkundigen sich nach den Modalitäten ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit ihrer Krankenkasse für eine Psychotherapie. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten einer Therapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten.

Wegweiser

1.

Telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt durch Email.

2.

Erstgespräch zum Kennenlernen.

3.

Bei Wunsch nach Therapieaufnahme können bei Selbstzahlern sofort weitere Termine vereinbart werden.

4.

Privat und gesetzlich Versicherte erkundigen sich zunächst bei ihrer Krankenkasse, ob diese prinzipiell eine Therapie übernehmen würde.

5.

Danach finden 5 probatorische Sitzungen statt, die einer Therapie vorausgehen, um eine Indikation erstellen und einen Behandlungsplan aufstellen zu können. Dieser wird dann bei der Krankenkasse und der Beihilfe zur Übernahme der Therapiekosten eingereicht.

6.

Nach der Genehmigung des Therapieantrages kann die Therapie aufgenommen werden

Ich freue mich auf einen ersten Kontakt mit Ihnen.